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BenutzerBeitrag

17:46
29. Juli 2010


qittatun

Einsteiger

Beiträge 71

@Haunebu:

 

Woher nimmst du deine Erkenntnis, dass kein Staat vorhanden ist, was ist de jure erloschen, und was hat Art. 133 GG damit zu tun?

 

Demgegenüber verweist du auf die Rittersturzkonferenz, deren Ergebnis es ja gerade war, dass eben kein neuer (West-)Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert werden sollte: durch Errichtung einer Bundesrepublik.

Denn, wie du ja selbst schön nachlesen kannst in dem Dokument, das du verlinkt hast, sollte eine Spaltung Deutschlands verhindert werden; man hätte eine Nachfolgestaat geschaffen, was weder gewollt war noch als notwendig angesehen wurde.

 

VG qittatun

07:33
29. Juli 2010


Haunebu

Mittelpunkt des Deutschen Reich

Grünschnabel

Beiträge 7

@ Fried Fertig,

das Problem ist, das ja kein STAAT vorhanden ist !!! Bloß weil man so tut als ob, Art.133 GG, welches de jure erloschen, sagte es doch eindeutig.

http://www.youtube.com/watch?v…..GWRj4-pE2E

 

http://www.gesundes-deutschlan…..h____.html

den Beitrag Rittersturzkonferenz mit beachten.

17:11
28. Juli 2010


Kruxdie13

Alter Hase

Beiträge 522

Korrekt, FF, was Du schriebst. Und von den KRRs halte ich auch nichts. Jedenfalls gilt auch hier, wie überall, Augen offenhalten und auch offen sein für Informationen und nicht einfach das Kind mit dem Bade auszuschütten.

suum cuique

16:40
28. Juli 2010


Fried Fertig

Moderator

Beiträge 272

Hallo Haunebu,

ziemlich dünn Deine Argumentation. Eigentlich ist das überhaupt keine. Genauso könnte man angesichts Deines Nicks annehmen, Du postest aus der hohlen Erde und arbeitest in einer Werft für reichsdeutsche Flugscheiben. Tue ich aber nicht.

Sorry, hier argumentiert jemand mit offensichtlich selbst recherchierten Informationen während die allermeisten nur nachplappern. Ich bin sicher, hier ist kein Staatsrechtler unter uns oder Rechtshistoriker. Und selbst wenn, währen es natürlich auch alles Systemknechte. Dass ist mir einfach zu billig.

Qittatun hat nicht grundsätzlich bestritten, dass in unserem Staate einiges ganz und gar nicht stimmt, aber so einfach wie manche es sich machen, auch ich habe lange versucht hier durchzublicken, ist es nunmal nicht.

Also bitte sachliche Argumente vorbringen oder es lassen.  Niemand ist im Besitz der Wahrheit. Aber gemeinsam kann man sich ihr annähern.

Liebe Grüße

Fried Fertig

"Ich bin zwar nicht Ihrer Meinung, jedoch bereit dafür zu sterben, dass sie geäußert werden darf." Voltaire

16:40
28. Juli 2010


qittatun

Einsteiger

Beiträge 71

Wow, beeindruckendes Argument, Haunebu. (Das war ironisch gemeint)

 

VG qittatun

16:21
28. Juli 2010


Haunebu

Mittelpunkt des Deutschen Reich

Grünschnabel

Beiträge 7

@ qittatun

Ja und Deine Aussagen,die eines Systemschreiberling a-la KRR-FAQ !!!

15:53
28. Juli 2010


qittatun

Einsteiger

Beiträge 71

Herr Fröhners Ausführungen in seinem "Jahrhundert-Werk" erinnern mich irgendwie an die KRR.

 

Es haben sich bereits andere die Mühe gemacht, sein Buch zu kommentieren:

 

http://dummenfang.wordpress.co…..belichtet/

 

VG qittatun

12:15
28. Juli 2010


qittatun

Einsteiger

Beiträge 71

Beitrag 12:17 – 28. Juli 2010 bearbeitet von qittatun


@Haunebu:

 

Sehe ich anders.

Zunächst einmal sind nicht die "neuen Bundesländer" beigetreten, sondern ist es die DDR:

 

Art. 1 des Einigungsvertrages:

Mit dem Wirksamwerden des *Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik* zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 werden die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Länder der Bundesrepublik Deutschland.

 

Voraussetzung für die Aufhebung von Art. 23 des Grundgesetzes war der Beitritt der DDR:

 

Art. 4 (*Beitrittsbedingte* Änderungen des Grundgesetzes)

Artikel 23 wird aufgehoben.

 

Bereits begriffsnotwendig musste die DDR also erst beigetreten sein, damit Art. 23 GG "wegfällt".

 

Gemäß Art. 45 EinigVtr trat der Vertrag an dem Tag in Kraft,

 

Art. 45

… an dem die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik einander *mitgeteilt haben*, daß die erforderlichen innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind.

 

Die DDR beschloss am 23.08.1990:

"Die Volkskammer erklärt den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes mit Wirkung vom *3. Oktober 1990*."

(Beschluss der Volkskammer über den *Beitritt der DDR* zur Bundesrepublik Deutschland vom 23. August 1990 BGBI. 1990, I, S. 2058)

 

Im Verfassungsgesetz zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik aus dem Juli 1990 = Ländereinführungsgesetz, auf das du hinaus willst, ist zu lesen:

 

§ 1

Mit Wirkung vom *14. Oktober 1990* werden in der DDR folgende Länder gebildet:

 …

 

Wenn du aber noch einmal in Art. 45 EinigVtr schaust, umfasst der Einigungsvertrag über den Haupttext hinaus ein Protokoll und mehrere Anlagen:

 

Art. 45

Dieser Vertrag *einschließlich des anliegenden Protokolls und der Anlagen I bis III* tritt an dem Tag in Kraft, an dem die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik einander mitgeteilt haben, daß die erforderlichen innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind.

 

Und dort steht in Anlage II Kapitel II Sachgebiet A – Staats- und Verfassungsrecht:

 

Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Änderungen in Kraft: § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 2 und 3, §§ 22, 23 Abs. 2 und 3 sowie § 25 Abs. 1 des Ländereinführungsgesetzes vom 22. Juli 1990 (GBl. I Nr. 51 S. 955) *mit folgenden Änderungen: In § 1 Abs. 1 und § 25 Abs. 1 tritt an die Stelle des Datums 14. Oktober 1990 das Datum 3. Oktober 1990.*,

 

ergänzt durch Art. 9 EinigVtr (Fortgeltendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik).

 

VG qittatun

11:21
28. Juli 2010


Boersenfuchs

Einsteiger

Beiträge 72

Wieder mal wurde Unrecht gesprochen, leider.

http://www.spiegel.de/politik/…..32,00.html

 

Spiegel.de schreibt:

[Mit den Kürzungen werde nicht ihr früheres Verhalten in der DDR
bestraft, sondern "die Fortschreibung von Vorteilen aus dem System der
DDR" beendet, argumentierten die Karlsruher Richter. Zudem lägen die
den Klägern verbleibenden Renten "immer noch erheblich über der
Durchschnittsrente eines früheren Bürgers der DDR".]

 

Interessant dabei die Betrachtungsweise.

1.) Plötzlich wird die Staatsbürgerschaft der DDR doch irgenwei anerkannt, in dem man darauf verweist, dass die Rente erheblich über der eines früheren Bürgers der DDR liege.

2.) In das Rentenrecht wird Systemkritik bzw. politische Wertung eingeführt. Demnach gibt es also "gute", rentenwürdige Einzahlungen und "böse", rentenunwürdige Gehaltsbestandteile. Frown

 

Wollte nur mal auf diese seltsame Definition hinweisen. Mit derselben Begründung könnte man übrigens insbesondere den Hinterbänklern des BRD-Bundestages die Altersversorgung kürzen, denn diese Ansprüche sind ja durch politische Anpassung und nicht etwa Leistung erworben worden. Wink

Eigentlich sollte der BRD Verfassungsschutz mal die Gesinnung der Richter gründlich prüfen und diese ggf. von den Ämtern ausschließen. Nachteil: Dabei würden sich ganze Gerichtsflure unwiderruflich leeren….

03:37
28. Juli 2010


Kruxdie13

Alter Hase

Beiträge 522

Gut, Haunebu, und guter Link! :-)

suum cuique

19:20
27. Juli 2010


Haunebu

Mittelpunkt des Deutschen Reich

Grünschnabel

Beiträge 7

@ qittatun,

hier noch abendfüllende Lektüre. http://www.jahrhundertlüge.de…..h/JLv6.pdf

Der sogenannte Einigungsvertrag ist null und nichtig.

Da die sog. neuen Länder nicht nach Art.23 GG a.F. beitreten konnten,da Art.23 GG suspendiert war.

Die sog. neuen Länder sind am 14.10.1990 gegründet worden,somit auch kein Beitritt zum 03.10.1990 möglich.

17:29
27. Juli 2010


qittatun

Einsteiger

Beiträge 71

@Alexander Wagandt:

 

"BRD" ist für mich nur die aktuelle Bezeichnung für den deutschen Staat. Ich habe dich so (und damit vielleicht falsch) verstanden, dass du BRD mit dem Staat gleichsetzt.

 

VG qittatun

17:22
27. Juli 2010


qittatun

Einsteiger

Beiträge 71

Oh! Verschreiber. Ich wollte sagen, es wird nicht bestritten, dass der deutsche Staat nicht erloschen ist (in Gedanken an die Entscheidung des BVerfG Juli 1973).

 

Aber was nun? Soll ich dir ansonsten dasselbe antworten? So ist nämlich dein Hinweis auf Art. 43 HLKO schon mal nicht zielführend, ebenso wenig der Link zur Seite "brd-schwindel.com", die mit juristischem Halbwissen glänzt und dementsprechend einiges durcheinanderwürfelt. 

 

Beispiel gefällig?

 

"Fakt" Nr. 2: Die Beschlagnahme des Deutschen Reiches mit Fortbestand


… Das bedeutet, dass debellatio
Deutschlands nicht vorliegt und dass schon aus diesem Rechtsrahmen und
Rechtsgrund das Deutsche Reich und Preußen staats- und völkerrechtlich
in vollem Umfang fortbestehen.

3. Diese Rechtsgrundlage wurde vom
deutschen Staatsrecht bestätigt, indem das Bundesverfassungsgericht am
31.07.1973 nach deutschem Verfassungsrecht festlegte, dass das Deutsche
Reich fortbesteht und dass das bis auf den heutigen Tag so bleibt, da
diese Entscheidung bis heute nicht aufgehoben wurde. Sie wurde sogar
noch durch eine neue Entscheidung dieses Gerichtes von 1975, die zu den
Ostverträgen erging, bestätigt, welche ebenfalls bis heute fortbesteht.
Die Bundesrepublik Deutschland ist daher nach dem allgemeinen
Öffentlichen Recht, also nach dem Völkerrecht und dem deutschen
Staatsrecht nicht identisch mit dem Deutschen Reich, das als solches bis
heute fortbesteht.

 

Bereits die Betitelung stiftet Verwirrung. Soll mit dem Wort "Beschlagnahme" nur der Fortbestand unterstrichen werden, oder ist dies als Anspielung auf die reichsgläubige Behauptung gemeint, wonach die Alliierten den deutschen Staat beschlagnahmt haben sollen?

 

Weiters wird behauptet, das BVerfG habe festgelegt, dass das Deutsche Reich bis heute fortbesteht, weil die Entscheidung bis heute nicht aufgehoben worden sei. Da sag ich doch mal: Aua! Die Entscheidung stammt aus dem Jahre 1973, die Wiedervereinigung noch weit weg. Aus der damaligen Sicht war die Aussage, dass das Deutsche Reich fortbesteht, richtig.

 

Urteile gelten doch nicht bis ans Ende aller Zeiten. Oder muss ich dann (in konsequenter Fortführung der Logik des admins der Website) davon ausgehen, dass die DDR immer noch existiert, weil das BVerfG folgendes feststellt:

"Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art.
23 GG genannten Ländern, einschließlich Berlin; der Status des Landes Berlin
der Bundesrepublik Deutschland ist nur gemindert und belastet durch den sog.
Vorbehalt der Gouverneure der Westmächte (BVerfGE 7, 1 [7 ff.]; 19, 377 [388];
20, 257 [266]). Die Deutsche Demokratische Republik gehört zu Deutschland und
kann im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen
werden…" 
?

 

Sodann kommt der Autor des "Fakt Nr. 2" zu dem Schluss, dass

"Die Bundesrepublik Deutschland ist daher nach dem allgemeinen
Öffentlichen Recht, also nach dem Völkerrecht und dem deutschen
Staatsrecht nicht identisch mit dem Deutschen Reich, das als solches bis
heute fortbesteht."

 

Hätte er besagten Beschluss lieber mal richtig gelesen, denn dort steht geschrieben:

"Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein
neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu
organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen
Rates – StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht
"Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch
mit dem Staat "Deutsches Reich", – in bezug auf seine räumliche
Ausdehnung allerdings "teilidentisch", so daß insoweit die Identität
keine Ausschließlichkeit beansprucht."

 

 

Dann ist dort ebenfalls unter "Fakt 8" zu finden, dass

"Nach geltendem Völkerrecht („Haager Landkriegsordnung“ von 1907, Art.
43, [RGBl. 1910])" …"ein „Grundgesetz“ ein „Provisorium zur
Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetzten
Gebiet für eine bestimmte Zeit“."
sei. Woher nimmt der Autor diese These? AUs Art. 43 jedenfalls nicht. Na ja, wenigstens haben wir noch die (teilweise älteren) Länderverfassungen.

 

Unrichtig dargestellt und wieder unter Verwürfelung der Begrifflichkeiten ist sog. "Fakt Nr. 13", wonach der Einigungsvertrag zwischen BRD und DDR nichtig sein soll.

 Ich habe jetzt nicht alle sog. "Fakten" durchgearbeitet, aber das bisher Gelesene lässt mich nicht zum Freund der Website werden. Gleiches gilt für die youtube-Beiträge, die inhaltlich ähnlich bzw. gleich gelagert sind.

 

VG qittatun

16:57
27. Juli 2010


admin

Lüneburger Heide

Admin

Beiträge 52

qittatun schrieb:

@Alexander Wagandt:

 

Natürlich ist Deutschland ein Staat. Ausschlaggebend ist doch vielmehr die Frage, ob Deutschland noch immer *das selbe* (Völker-)Rechtssubjekt ist wie das Deutsche Reich, oder aber Nachfolgestaat.

 

VG qittatun


 

Auf welche Aussage von mir bezieht sich dieser Hinweis?

Ich habe nie in Frage gestellt das Deutschland ein Staat ist, sondern habe ausdrücklich von der Situation der "BRD" geschrieben – und die ist uns war nie ein Staat. 

Wo hast Du etwas anderes von mir gelesen?

Gruß Alexander

15:02
27. Juli 2010


Haunebu

Mittelpunkt des Deutschen Reich

Grünschnabel

Beiträge 7

Beitrag 15:04 – 27. Juli 2010 bearbeitet von Haunebu


@ qittatun,

Aber Hallo, hier fehlt ja allerhand an Wissen, wo bin ich gelandet??? Von wegen der Staat Deutsches Reich ist untergegangen !!!!

http://www.youtube.com/watch?v…..re=related

http://www.youtube.com/watch?v…..GWRj4-pE2E

http://brd-schwindel.com/categ…..ry/fakten/

 

mach dich erstmal kundig !!! Tut verdammt Not !!

11:20
27. Juli 2010


qittatun

Einsteiger

Beiträge 71

Hallo Haunebu,

 

stimmt insofern, "BRD" ist nicht als Staat zu verstehen, sondern die (neue) Bezeichnung für die deutsche Nation. Es wird ja nicht bestritten, dass der Staat "Dt. Reich" untergegangen sei.

 

Da der Link zum Text von Art. 43 HLKO nicht funktioniert, gebe ich hier den Text wieder:

"Geht die Regierungsgewalt tatsächlich in die Hände der Besatzer über, soll die neue Regierung alle in Ihrer Macht stehenden Maßnahmen ergreifen, die öffentliche Ordnung unter Beachtung der geltenden Gesetze des Landes, sofern dies möglich ist, wiederherzustellen und zu sichern."

Was hat das mit dem GG zu tun? Im Übrigen sieht ein bloßes Ordnungsgesetz anders aus.

 

VG qittatun

08:03
27. Juli 2010


Haunebu

Mittelpunkt des Deutschen Reich

Grünschnabel

Beiträge 7

@ qittatun,

Deutschland ist ein Staat, aber mit Deutschland ist nach Legaldifinition,s.SHAEF-Gesetz Nr.52, das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 gemeint.

Die BRD hingegen ist nie ein Saat gewesen.

Das GG gemäß Art.43 HLKO

http://www.lexexakt.de/glossar…..rdnung.php

ein Gesetz zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung in einem besetzten Gebiet.

18:25
26. Juli 2010


Kruxdie13

Alter Hase

Beiträge 522

Nun, gerade in dieser Zeit ist alles im Fluss. Von daher ist es auch möglich, Argumente dafür oder dagegen zu finden. Und sicherlich können dabei auch Meinungen auftauchen, darüber brauchen wir ja nicht zu streiten, genausowenig wie über Geschmack.

Nur bin ich der Auffassung, dass das GG keine Verfassung ist und die BRD kein Staat. Nach dem, was ich bisher so mitbekommen habe. Dann kommt da auch noch Juristerei hinzu, ein Gebiet, auf dem auch nicht jeder in diesem speziellen Teilbereich firm ist. Also ich jedenfalls nicht. Macht ja nix. Interessant jedenfalls ist auch dieses Thema (meiner MEINUNG nach…).

suum cuique

16:39
26. Juli 2010


Anna Schindler

Alter Hase

Beiträge 569

Vielen Dank Alexander für deine Erläuterungen! Smile

Ich sehe Eichelburg ganz genauso, wie du das beschrieben hast.

Ich dachte bei meiner Frage auch in erster Linie  an die vielen Leser seiner Seite, dass die nicht falsch informiert werden. Weniger daran Eichelburg "bekehren" zu wollen/können Wink

Es dürften aber mehrere Zuschriften dazu heute bei ihm eingelangt sein.

Der Ordnung halber stelle ich das auch noch hier rein:

 

[10:30] Leserzuschrift 26.7.10 – Grundgesetz ist keine Verfassung:

das Grundgesetz ist keine Verfassung, es hat auch keine Volksabstimmung darüber gegeben.

(Die Präambel erweckt den falschen Eindruck und hat keine rechtliche Bedeutung)

Die jahrzehntelange Gehirnwäsche hat dazu geführt, dass die Masse der Deutschen diesen Fakt nicht kennt, aber wenn Sie das Grundgesetz lesen, Artikel 146, dann entdecken Sie das dieses

nur provisorisch ist, und durch eine Verfassung ersetzt werden soll.

Das ist der Politik durchaus bekannt. Das "Bundesverfassungsgericht" und der

"Verfassungsschutz" erwecken natürlich den Eindruck es gäbe eine Verfassung, 

Antwort von Eichelburg: Wink

Das ist eine von vielen derartiger Zuschriften. Es ist typisch deutsche Herumreiterei auf Nebensächlichkeiten. Das Grundgesetz IST EINE VERFASSUNG. Denn es regelt den Aufbau des Staates und seine Befugnisse sowie die Grundrechte der Bürger. Genau das, was eine republikanische Verfassung soll.

Es gibt Staaten wie Grossbritannien, die haben gar keine geschriebene Verfassung und funktionieren auch.

 

Er wird wohl danach wieder auf einen Whopper gegangen sein! Laugh Wink

 

Danke auch dir quittatun und Krux!

Also Einigkeit dürfte darüber nicht herrschen und wenn es Auslegungssache ist, dann kann

es nicht niet und nagelfest sein! Confused

 

Danke!

LG Anna

14:40
26. Juli 2010


qittatun

Einsteiger

Beiträge 71

@Anna Schindler:

 

Das GG hatte zunächst provisorischen Charakter, da es zwar für alle Deutschen gelten sollte, Deutschland aber noch nicht in seiner Gesamtheit vereinigt war. Nach der offiziellen Version ging man davon aus, dass sich die Wiedervereinigung schneller vollziehen würde.

Kritiker sagen nun grob zusammengefasst, dass dieses Gesetzeswerk bereits vom Wortlaut her keine Verfassung sein kann, ansonsten es explizit "Verfassung" heißen müsste und darüber hinaus nicht plesbizitär zustandegekommen sei.

 

Inhaltlich stellt es m. E. auf jeden Fall eine Verfassung dar, denn eine solche hat keinen anderen Zweck, als das gemeinsame Zusammenleben zu regeln.

 

@Alexander Wagandt:

 

Natürlich ist Deutschland ein Staat. Ausschlaggebend ist doch vielmehr die Frage, ob Deutschland noch immer *das selbe* (Völker-)Rechtssubjekt ist wie das Deutsche Reich, oder aber Nachfolgestaat.

 

VG qittatun



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